Eine
Anleitung
zur
Finanzierung
jugendeigener
Medien
© 1993 - 2006
Martin Blankemeyer
martin@blankemeyer.de
0. Vorwort
Etwa
von 1988 bis 1994 (so ganz genau nachvollziehen kann ich das heute nicht mehr)
war ich Finanzreferent im Vorstand der Jungen Presse Rheinland-Pfalz/Saar,
einen Teil der Zeit auch kooptiertes Mitglied im Bundesvorstand der Deutschen
Jugendpresse. In dieser Zeit habe ich diese Anleitung verfaßt – eigentlich für
das Rezeptbuch der djp. Den politisch extrem korrekten Herausgebern damals war
sie dann aber zu kapitalistisch – ja, so waren die Zeiten...
Ich
habe sie daraufhin aus Trotz der damaligen "kapitalistischen" Konkurrenz,
den Jungen Medien (die wir in Anspielung auf ihren Initiator immer nur die
"Holzmann-Gruppe" nannten) angeboten, die sie als Broschüre
veröffentlicht haben – davon zeugt heute noch ein Datenbankeintrag bei
Amazon.de. Inzwischen haben sich sicherlich einige Dinge geändert, die djp ist
mit dem BVJ zur Jugendpresse Deutschland verschmolzen, aber das gros dieser
Anleitung hat nach wie vor Bestand. Deshalb stelle ich sie gerne auf dieser
Seite zur Verfügung.
Wer
weitergehenden Rat sucht, ist bei der Jugendpresse Deutschland oder ihren
Landesverbänden sicherlich gut aufgehoben:
Jugendpresse
Deutschland e.V.
Grolmanstraße
52
10623
Berlin
Telefon 030 / 450 865 - 50
Telefax 030 / 450 865 - 59
eMail buero@jugendpresse.de
Internet www.jugendpresse.de
Mit konkreten Fragen kann man sich auch gerne per eMail an mich
(martin@blankemeyer.de)
wenden. Und wer Interesse hat, diese Anleitung weiter zu verwenden, sei
es auf Internetseiten oder in Schriftform, dem erteile ich gerne eine
Erlaubnis, wenn er mich fragt.
Martin Blankemeyer, im Januar 2006
1. Einleitung
Money
makes the world go round, oder, wie der Sponti sagt, ohne Moos nix los. Mit
diesen Schlagwörtern läßt sich die wohl größte Herausforderung bei der
Erstellung einer jugendeigenen Publikation kurz umreißen.
Um
hier Abhilfe zu schaffen läßt sich sicherlich kein Patentrezept geben, das
dafür sorgt, daß alle Schüler- und Jugendzeitungen nur noch in Geld schwimmen,
aber es gibt eine Menge Tips und Regeln, die man beachten oder zumindest kennen
sollte, wenn man nicht nach der ersten Ausgabe gleich Konkurs anmelden will.
Dabei
gibt es sicherlich feine Unterschiede zwischen Schüler- und anderen
Jugendzeitungen, auf die an den betreffenden Stellen eingegangen wird. Die
meisten Teile der Finanzierung gelten jedoch für die einen wie für die anderen.
So
richtet sich dieser Text an all die Schüler-, Studenten- und Jugendpressemacher,
die eine halbwegs geordnete Finanzierung für ihr Medium sicherstellen und dafür
ein Mindestmaß an Ordnung auf sich nehmen wollen.
Die
hier beschriebene Methode ist natürlich kein Dogma, sondern stellt nur einen
erprobten und als brauchbar befundenen Weg dar, den jeder nach Belieben
abwandeln kann.
Kommerzielle,
auf Gewinn ausgerichtete Schüler- oder Jugendmagazin werden hier ebenso einen
für sie geeigneten Weg der Finanzierung finden wie Anhänger des kreativen
Chaos. Den einen droht eine viel zu niedrige Gewinnspanne, den anderen ein für
sie unerträgliches Maß an Bürokratie. Für jede "normale" Schüler-
oder Jugendzeitung empfiehlt sich jedoch diese Ausrichtung mit geordneter,
vorausschauend planender Finanzierung und Organisation. Sie oder zumindest ihre
Koordination sollten ein oder zwei Redakteure übernehmen, die dafür die
Verantwortung tragen und die – so verlangt es als Verantwortliche für die
Anzeigen auch das Landespressegesetz – auch als Anzeigenleiter im Impressum
genannt werden sollten.
Sie
stehen auch finanziell für den Anzeigenteil gerade und sollten deshalb ständig
den Überblick über die finanzielle Situation behalten – und sorgfältig
Anzeigen- und Finanzplanung vornehmen.
Dazu
gehören die Organisation des Drucks und des Verkaufs, die Beschaffung der
Anzeigen, die Verwaltung der Konten und nicht zuletzt eine sorgfältige und
detaillierte Finanzplanung.
Sie schützt die Redaktion nicht zuletzt auch vor
Fragen à la "Wo bleibt eigentlich das ganze Geld?"
2. Einnahmen
2.1.
Anzeigen
Sicher,
es gibt Schüler- oder Jugendzeitungen, die ganz ohne Anzeigen auskommen. Aber
diese seltenen Glückspilze werden entweder bis über beide Ohren gesponsert,
oder sie nehmen unverschämte Verkaufspreise.
Beides
sind jedoch Dinge, die auf eine normale Schüler- oder Jugendzeitung nicht
zutreffen bzw. die sie sich auch einfach nicht erlauben kann.
Man
kann das für seine eigene Zeitung sehr einfach nachrechnen: man addiert alle
Einnahmen der Schülerzeitung bis auf die Anzeigen und vergleicht die Summe mit
den durchschnittlichen Kosten einer Ausgabe. Man wird feststellen, daß die
Finanzierung durch Anzeigen die unerläßliche Grundlage für die Zeitung
überhaupt ist. Trotzdem sollte man nicht zu viele Seiten in der Zeitung für
Annoncen freihalten, schließlich soll eine Schüler- oder Jugendzeitung und kein
Anzeigenblatt entstehen.
In
einer Schüler- oder Jugendzeitung sollte das Verhältnis von Anzeigen zum Text
auf keinen Fall höher als bei eins zu drei liegen – normal sind
Text/Anzeigen-Verhältnisse von eins zu acht und mehr.
2.1.1.
Anzeigenpreis
2.1.1.1.
Berechnung
Die
Anzeigenpreiskalkulation wird oft "Pi mal Daumen" durchgeführt. Dabei
läßt sich hier sehr wohl sinnvoll rechnen.
Zuerst muß man ausrechnen, wieviel Geld man mit den
Anzeigen einnehmen muß.
Das
ist genau die Differenz der beiden Werte aus dem vorhergehenden Abschnitt,
nämlich der voraussichtlichen Gesamtsumme der Ausgaben (was dazu gehört, steht
in 3.2) und der Gesamtsumme der sonstigen sicheren Einnahmen.
Diese
Differenz dividiert man durch die Anzahl der Seiten, die man für Anzeigen
opfern will. Das Ergebnis entspricht dem Betrag, den eine Anzeigenseite
mindestens einbringen muß.
Also
schlägt man nun alle Rabatte, die man später gewähren will, erst einmal drauf
und rundet den erhaltenen Betrag großzügig nach oben auf. Die Aufrundung kann
und sollte eine Volumen von durchschnittlich 20 Prozent ausmachen und dient
später dazu, die Einbußen durch die Anzeigen, die erfahrungsgemäß nicht, nicht
rechtzeitig oder nur teilweise bezahlt werden, aufzufangen. Jetzt erst hat man
den Preis einer ganzseitigen Anzeige errechnet.
Für
eine halbseitige verlangt man nun etwas mehr als die Hälfte, weil man ja auch
zwei Anzeigen besorgen muß und damit mehr Mühe hat. Auch bei einer Anzeige in
Größe einer Viertelseite verlangt man mehr als die Hälfte des Preises einer
halbseitigen, weil sich der Arbeitsaufwand wieder erhöht usw.
Jeder Inserent soll begreifen: große Anzeigen sind
relativ billiger als kleine.
Es
gibt noch zwei weitere "Methoden", den Anzeigenpreis zu "berechnen":
die eine ist eine Faustregel aus Schülerzeitungskreisen, die da lautet:
"Anzeigen müssen Druck decken". Das ist zwar zu einfach, gibt aber
doch einen Anhaltspunkt und basiert immerhin auf der Erkenntnis, daß Anzeigen
im Gegensatz zu Verkauf und Spenden relativ sichere Einnahmequellen sind. Die
andere basiert auf obskuren Listen, die kursieren und aus denen man aus Auflage
und Format den Anzeigenpreis ablesen kann. Dieses Verfahren oder auch das
Arbeiten mit Vergleichswerten läßt sich schlicht als stümperhaft
abqualifizieren.
Es
ist jedoch wahr, daß in manchen Regionen ein bestimmter Preis pro Anzeigenseite
nicht überschritten werden kann, weil die Kunden sonst nicht mehr mitspielen.
Dann bleibt natürlich nur eins: man muß – wohl oder übel – die Anzahl der
Anzeigenseiten erhöhen.
2.1.1.2.
Begründung
Dieser
Preis ist mittels "cost pricing" erstellt, er berücksichtigt, welche
Kosten bei der Erstellung der Publikation anfallen, aber nicht, welchen Preis
die Kunden zu zahlen bereit sind.
Einen
hohen Preis kann man jederzeit mit den Kriterien, die ihn auch in die Höhe
treiben, begründen:
–
denn davon hängt der Druckpreis und somit indirekt auf der Anzeigenpreis ab –
sowie
Außerdem
sind die Qualität des Inhalts und das Image der Zeitung Kriterien, die man beim
immer wieder vorkommenden Feilschen um den Anzeigenpreis ins Feld führen kann.
Für
potentielle Anzeigenkunden, die an der Zielgruppe der Publikation interessiert
sind (siehe 2.1.4.1.), gilt außerdem, daß Schülerzeitungen oft die einzige
legale Möglichkeit sind, Werbung im Rahmen der Schule zu machen, und die Schule
oft der einzige Ort, an dem alle Schüler einer Stadt oder Region erreicht
werden können. Hier haben Schülerzeitungen also gewissermaßen ein Monopol, das
sie sich auch angemessen bezahlen lassen sollten.
Jugend-
und Schülerzeitungen, in deren Verbreitungsgebiet es noch andere Publikationen
mit einer ähnlichen Zielgruppe gibt, sollten mit diesen die Anzeigenpreise
absprechen, um dem (oft unwahren) "Ihr seid aber die Teuersten..."
wirkungsvoll entgegentreten zu können.
Die
Anzeigenleiter sollten sich nur in besonders begründeten Fällen von den in der
Anzeigenpreisliste festgehaltenen Preisen abbringen lassen. Die Geschäftsleute
haben oft recht gute Kontakte untereinander, und die berechtigte Frage, warum
zwei Kunden für gleichwertige Anzeigen verschiedene Preise zahlen sollen,
sollte sich jeder ersparen. Außerdem ist es ein Stück Fairneß, das man seinen
Anzeigenkunden schuldet.
2.1.2.
Anzeigenpreisliste
Hat
man nun seine Anzeigenpreise, so sollte man unbedingt eine ausführliche
Anzeigenpreisliste erstellen.
Sie
ist das Aushängeschild der Zeitung und gerade bei neuen Zeitungen beträchtlich
dafür ausschlaggebend, ob ein potentieller Anzeigenkunde inseriert oder nicht.
Deshalb sollte sie "ordentlich und sauber" gestaltet sein.
In
einer Anzeigenpreisliste sollten die Mediadaten der Zeitung, die Preise für
alle möglichen Anzeigenformate (bei DIN A5 etwa bis 1/4-, bei DIN A4 etwa bis
1/8-Seite), die Rabatte und Aufschläge aufgelistet sein. Weiterhin gehören die
Preise für Beilagen und Beihefter in die Anzeigenpreisliste.
Man
sollte außerdem angeben, welche Vorlagen angenommen werden –
"reprofähig" ist hier einschlägig, aber wirklich interessant ist
dieser Punkt nur bei mehrfarbigen Anzeigen. Die nötigen Informationen erhält
man auf jeden Fall von seiner Druckerei.
Zuletzt
gehören noch die Namen der Anzeigenleiter mit Adresse und Telefonnummer etc. und
der Herausgeber der Zeitung, in den allermeisten Fällen die Redaktion der
Zeitung (Achtung: nicht die Schule!), auf die Anzeigenpreisliste.
2.1.2.1. Mediadaten
Die
Mediadaten sind all die Angaben, die ein potentieller Anzeigenkunde wissen
möchte, um die Werbewirkung seines Inserats abschätzen zu können.
Dazu
gehören:
2.1.2.2. Rabatte
Bei
besonderen Bedingungen in einem Anzeigenvertrag, die der Zeitung zugute kommen,
kann man den Kunden mit einem Rabatt belohnen.
Angekündigt,
d.h. in der Anzeigenpreisliste vermerkt, kann man den Kunden schon zu beträchtlichen
Zugeständnissen bringen, wenn man sie nur mit dem entsprechenden Rabatt
honoriert.
Da
wäre z.B. die Vorauszahlung der Anzeigenrechnung, die bei der Bezahlung der
Druckrechnung mehr als wünschenswert ist. Wenn man hier mit einem Rabatt von
beispielsweise zehn Prozent lockt (die man bei der Kalkulation natürlich schon
miteinberechnet hat), kostet einen Kunden eine Anzeige z.B. nicht mehr € 100,-,
sondern nur noch € 90,-.
Die
meisten Inserenten rechnen dann genau andersherum: die Anzeige kostet € 90,-,
aber wenn ich erst nach Auslieferung bezahlen will, muß ich € 10,- mehr löhnen.
Bei der Frage, ob es das wert ist, kommen sie dann oft zu einem für die Zeitung
positiven Ergebnis (obwohl eigentlich beide Ergebnisse für die Zeitung
erfreulich sind: entweder es gibt das Geld früher, oder es gibt mehr).
Ein
weiterer Fall, in dem viele Schüler- und Jugendzeitungen Rabatte gewähren, sind
Anzeigendaueraufträge. Generell läßt sich dazu sagen, daß es für die Zeitung
natürlich wünschenswert ist, wenn ein Kunde verspricht, mehrmals zu inserieren,
weil man somit Arbeit bei der Anzeigenakquisition spart. Wieviel Rabatt man
jedoch gibt und welche Vertragsbedingungen man anbietet, bleibt stark von den
konkreten Umständen abhängig – denn es ist, wie jedem einleuchten wird,
unsinnig, Daueraufträge für alle Ausgaben innerhalb eines halben Jahre
abzuschließen, wenn die Zeitung nur einmal im Jahr erscheint. Bei der
unregelmäßigen Erscheinungsweise vieler jugendeigener Medien bietet es sich
deshalb an, solche Daueraufträge nicht für einen festgelegten Zeitraum, sondern
ausgabenabhängig, also z.B. für die nächsten drei Ausgaben, zu vereinbaren.
2.1.2.3. Aufschläge
Auch
in der Anzeigenpreisliste aufgeführt sein sollten verschiedene
Sonderleistungen, die der Anzeigenkunde gegen Aufpreis erhalten kann.
Manche
Anzeigenkunden wünschen eine besondere Plazierung ihrer Anzeigen, zum Beispiel
auf der hinteren Umschlagseite, im Fachjargon schlicht "U4" genannt.
Diese Seite ist für jeden nachvollziehbar die beste Werbefläche in der Zeitung,
da sie (neben der Titelseite "U1", auf der ja wie z.B. in der
Bildzeitung manchmal auch Anzeigen zu finden sind) sogar dann gesehen werden
kann, wenn das Heft gerade nicht gelesen wird. Daß man diese Seite den
Anzeigenkunden nicht ohne Aufpreis opfert, ist wohl klar. Aber auch im ganz
normalen Innenteil gibt es feine Unterschiede: beim Durchblättern finden rechte
Seiten mehr Beachtung als linke, folglich müßten die rechten Seiten als
Werbeflächen auch teurer sein. Ein Vorschlag für die Aufpreisstaffelung ist
folgendes, bei vielen Schüler- und Jugendzeitungen praktiziertes Modell: rechte
Seiten kosten zehn, die inneren Umschlagseiten "U2" (vorne) und
"U3" (hinten) 15 und die Rückseite 20 oder sogar 25 Prozent Aufpreis.
Wenn
ein Anzeigenkunde keinen Aufpreis bezahlt, bekommt er selbstredend eine linke
Seite irgendwo mitten im Heft, denn wenn keiner die guten Plätze bezahlen will,
sollte man sie für den redaktionellen Teil nutzen, wegen dessen man die ganze
Zeitung ja schließlich herausgibt. Es gibt auch Zeitungen, die die rechten
Seiten grundsätzlich für ihre Artikel reserviert haben und nur die linken
Seiten als Werbeflächen anbieten. Weiterhin wären da noch Aufschläge z.B. für
weitere Druckfarben in der Anzeige (wieviel das kostet, erfragt man am besten bei
der eigenen Druckerei), die Gestaltung der Anzeige durch die Redaktion, den
Konkurrenzausschluß oder die Plazierung der Anzeige in einem besonderen
redaktionellen Umfeld – zum Beispiel könnte der örtliche Buchladen seine
Anzeige gerne neben den Literaturempfehlungen sehen wollen usw.
2.1.3.
Anzeigenauftrag
Hat
man erst einmal jemanden gefunden, der willig ist, zu inserieren, so macht man
mit ihm über seinen Anzeigenauftrag einen schriftlichen Anzeigenvertrag, in dem
alle ausgehandelten Faktoren des Inserats schriftlich festgehalten werden. In
dem Anzeigenvertrag wird auf die jeweils gültige Anzeigenpreisliste bezug
genommen.
Außerdem
gehört der ungefähre Erscheinungstermin für die nächste Ausgabe in den
Anzeigenvertrag, das Anzeigenformat und besondere Vereinbarungen wie Rabatte
(siehe 2.1.2.2.) und Aufschläge (siehe 2.1.2.3.) nebst ihrem Grund. Sinnvoll
ist auch eine ganze Latte "Kleingedrucktes":
Diesen
Anzeigenvertrag müssen beide Seiten, d.h. Geschäftsmann und Anzeigenleiter,
unterschreiben, und dann macht man davon zwei Kopien. Die eine erhält der
Kunde, die andere geht an den Layouter, denn der muß sich ja darauf einstellen,
welche Anzeigen kommen und wie diese aussehen. Das Original bleibt auf jeden
Fall beim Anzeigenleiter.
2.1.4.
Akquisition
Nachdem alle Vorbereitungen getroffen sind, heißt es,
Anzeigen zu suchen, zu akquirieren.
Eine
Liste potentieller Anzeigenkunden ist in 2.1.4.2. abgedruckt. Welche Anzeigen
man allerdings haben will, bleibt jeder Redaktion selbst überlassen. In jedem
Fall gehört ins Impressum ein Vermerk wie:
"Die
Inserate ermöglichen uns den günstigen Verkaufspreis. Wir bitten deshalb um
ihre Beachtung und weisen gleichzeitig darauf hin, daß der Inhalt der Anzeigen
nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wiedergibt."
2.1.4.1. Motivationen der Anzeigenkunden
Generell
muß man bei den Anzeigenkunden zwischen den sogenannten "good
will"-Kunden, die der Zeitung etwas guten tun wollen, und den Inserenten,
die an der "Zielgruppe Schüler" – so der Sprachgebrauch der
Werbefachleute – interessiert sind, unterscheiden.
Darauf
muß man sein Verhalten als Anzeigenwerben einrichten, was einem aber kein
Kopfzerbrechen bereiten sollte, denn in beiden Fällen ist man in einer recht
guten Position: die "good will"-Kunden inserieren sowieso, wenn man
sich nicht ganz unmöglich anstellt, die anderen sollten die exklusive
Werbemöglichkeit an Schulen, die ihnen Schülerzeitungen bieten, zu schätzen
wissen.
"Good
will"-Kunden findet man meist durch persönliche Beziehungen, auch von
Lehrern oder Eltern. Die Gruppe, die an den Jugendlichen als Werbeobjekt
interessiert ist, kann man eingrenzen: daß das Kurheim mit Seniorentanztee
nicht in einer Schülerzeitung inserieren wird, kann sich jeder denken.
Also:
alle Geschäfte, Organisationen usw., die mit Jugendlichen in Kontakt kommen
wollen, sind potentielle Anzeigenkunden.
2.1.4.2. Liste potentieller
Anzeigenkunden
2.1.4.3. Methoden der Akquisition
Auf
welche Weise man am ehesten zur Anzeige eines bestimmten potentiellen
Werbekunden kommt, hängt von dessen Struktur ab, auf die man eingehen sollte.
Im
lokalen Bereich, aus dem man die meisten Anzeigen bekommen wird, kann man bei
kleineren Geschäften, Organisationen usw. persönlich vorbeischauen. Größeren
Firmen schickt man seine Unterlagen zu. Zur Vor- und Nachbereitung beider
Methoden empfiehlt sich telefonischer Kontakt.
Alle
Verfahren eignen sich sowohl für die Neuwerbung von Anzeigenkunden wie auch für
Dauerkunden und solche, die in der letzten Ausgabe inseriert hatten. Natürlich
muß man den Kunden auf diesen Umstand hinweisen.
2.1.4.3.1. Persönlicher Kontakt
Bei
Kunden aus dem lokalen Bereich, bei denen man den Chef noch persönlich zu
sprechen bekommt, und bei "good will"-Kunden geht der Anzeigenleiter
persönlich vorbei. Er oder sie (Mädchen haben oft den größeren Erfolg) sollte
darauf drängen, mit dem Inhaber oder Geschäftsführer selbst zu sprechen. Diesem
sollte man die mitgebrachten Ansichtsexemplare vorhergehender Ausgaben vorlegen
und dann mit ihm den Anzeigenvertrag anhand eines Vordrucks direkt vor Ort
erarbeiten.
Wer
meint, nicht genügend Ausdauer aufbringen zu können, alle in Frage kommenden
Geschäfte so lange abklappern zu können, bis er die richtigen Ansprechpartner
erwischt hat, und sich dabei auch noch die ein oder andere Absage einzufangen,
kann natürlich auch dem persönlichen Kontakt ein Telefonat voranstellen, um
grundsätzliches Interesse abzuklopfen und Termine zu vereinbaren.
2.1.4.3.2. Telefonakquise
Ob
man für das persönliche Verkaufsgespräch beim Kunden vor Ort eine telefonische
Terminvereinbarung machen sollte, hängt von seiner Größe ab. Bei kleinen Läden,
bei denen der Inhaber hinter der Kasse steht und immer mal wieder Zeit hat,
oder bei denen man den Chef persönlich kennt, ist das wohl nicht nötig. Je
größer ein Laden ist und je mehr Trubel man vor Ort erwartet, desto sinniger
wird es.
Unerläßlich
ist der telefonische Vorkontakt allerdings bei größeren Firmen, Organisationen
usw. Hier würde ein um Anzeigen bettelnder Sextaner am Empfang ungeachtet der
vielleicht guten Werbemöglichkeiten vielleicht eher belästigen, und ein
unvorbereitetes Werbemailing im allgemeinen Posteingang untergehen und den
Zuständigen vielleicht erst gar nicht erreichen.
Also
ruft man die betreffende Firma oder Organisation an, läßt sich den Marketing-
oder Werbeverantwortlichen geben (das kann der Geschäftsführer sein oder auch
eine ganze Abteilung, die sich nur um solche Fragen kümmert) und schildert
diesem kurz sein Anliegen. Ist er grundsätzlich interessiert, bietet man ihm
an, ihm schriftliche Unterlagen zuzuschicken oder, wenn es schnell gehen soll
und man die Möglichkeit dazu hat, auch zuzufaxen. Wichtig ist immer die genaue
Adressierung an den Ansprechpartner, mit dem man gesprochen hat.
Etwa
ein bis zwei Wochen später ruft man dann die gleiche Person wieder an,
erkundigt sich, ob die Unterlagen angekommen sind und den Informationsbedarf
befriedigen konnten und schreitet zum eigentlichen Vertragsabschluß.
2.1.4.3.3. Werbebrief/Mailing
Gerade
größere Firmen und Organisationen, die wir als Zielgruppe für Werbebriefe
ausgemacht haben, bekommen davon heute jeden Tag Dutzende. Deshalb gilt es
einige Regeln zu beachten:
Der
Werbebrief muß individuell adressiert sein – "An die Geschäftsleitung"
oder "An die Marketingabteilung" sind auf gar keinen Fall geeignet.
Weiterhin
sollte solch ein Brief ähnlich einer Bewerbung den Eindruck erwecken,
individuell auf den Anzeigenkunden zugeschnitten zu sein und darlegen, wieso
gerade ihm eine Insertion in der betreffenden Schüler- oder Jugendzeitung
besondere Vorteile bietet – aber bitte nicht mehr als eine Seite.
Zu
diesem Anschreiben kommen ein Ansichtsexemplar der letzten Ausgabe, die
aktuelle Anzeigenpreisliste mit den Mediadaten und ein Vordruck für einen
Anzeigenvertrag mit Angaben darüber, bis wann die Druckvorlage wohin geliefert
sein sollte.
Der
beste Werbebrief wird allerdings in aller Regel im allgemeinen Posteingang
untergehen und ungehört verhallen, wenn er nicht telefonisch angekündigt wurde
und ebenso nachgefaßt wird.
2.1.4.4. Hindernisse
2.1.4.4.1. Werbeetats
Es
gibt da die Geschichte mit den Werbeetats größerer Firmen, die immer Ende des
Jahres für das kommende Jahr geplant werden – je größer die Firma, desto
früher.
Wenn
man bei einer Anfrage hört, daß der Werbeetat schon verplant sei – und sei es
nur als Ausrede – so muß des das Ziel des Anzeigenleiters sein, für die
Schüler- oder Jugendzeitung im Werbeetat des nächsten Jahres einen festen
Posten zu bekommen. Dafür sollte er versuchen, das Unternehmen von der
Sinnhaftigkeit einer Insertion in einer Schüler- oder Jugendzeitung zu
überzeugen, damit es die Mittel einplant, und zudem in Erfahrung bringen, wann
der geeignete Zeitpunkt ist, das dann hoffentlich für die Zeitung eingeplante Volumen
"abzurufen".
Firmen,
die mit Werbeetats arbeiten, haben oft auch jemand, der getrennt von der
Marketingabteilung für Öffentlichkeitsarbeit (PR = public relations) und
Sponsoring zuständig ist. Wenn also bei der Marketingabteilung partout nichts
zu holen ist, ist dieser ein weiterer möglicher Ansprechpartner, der allerdings
in die Sparte "Good will"-Kunde fallen würde.
2.1.4.4.2. Anzeigenvermittler
Außerdem
gibt es oft die Möglichkeit, Annoncen über Anzeigenvermittler zu bekommen, die
überregionale die Insertionen bestimmter Großkunden in Schüler- und
Jugendzeitungen abwickeln.
Leider
gab es in der Vergangenheit immer wieder schwarze Schafe, die die Anzeigen zwar
vermittelt, aber die jugendeigenen Medien nicht bezahlt haben. Sie spekulierten
darauf, daß ein Anzeigenleiter nicht ordnungsgemäß mahnen wird oder sich nicht
traut, einen Vollstreckungstitel zu beantragen – und hatten damit nicht selten
Erfolg.
Informationen
über zur Zeit aktive Anzeigenvermittlungen und deren Seriosität bekommt man bei
der Jugendpresse Deutschland.
2.1.4.4.3. Vorlegen von Anzeigen
Manchmal
bekommt man auch zu hören, daß man bei kleinen wie größeren Firmen bessere
Chancen hätte, einen Anzeigenauftrag zu erhalten, wenn man dem potentiellen
Werbekunden eine oder gar mehrere von der Redaktion gestaltete mögliche
Anzeigenmotive vorlegt.
Das
beweist zwar die Mühe, die sich die Redaktion um den Anzeigenkunden macht, hat
aber wohl noch nie in der Weise funktioniert, daß die Firma die Vorlage der
Redaktion übernommen hätte. Zum einen arbeiten Firmen oft mit Werbeagenturen
zusammen, die ein schlüssiges, imagepflegendes Werbekonzept erstellen, in das
die self-made-Anzeige mit größter Wahrscheinlichkeit nicht hineinpaßt, zum
anderen ist es nun wahrlich nicht Aufgabe einer Redaktion, für Dutzende von
Firmen Anzeigenvorlagen zu erstellen.
Und ein Geheimtip ist diese "Methode" sowieso
schon lange nicht mehr.
2.1.5.
Ausführung
Hat
man genügend Anzeigenaufträge erhalten, um die Zeitung zu finanzieren, so
müssen nun – mit dem Druck der Zeitung – die Anzeigenverträge erfüllt werden.
Die
Anzeigenvorlagen sollte man besonders sorgfältig behandeln, da jede
Beschädigung einen finanziellen Verlust für die Redaktion bedeuten kann. Bei
der Montage sollte man beachten, daß Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung
mit dem redaktionellen Teil verwechselt werden können, mit dem Wort
"Anzeige" gekennzeichnet werden – das schreibt das Landespressegesetz
vor.
Ist
der Druckauftrag ordentlich erfüllt, so werden die ersten Hefte, die die
Redaktion in Händen hält, sofort als Belegexemplare zusammen mit den
Anzeigenrechnungen an die Werbekunden verschickt, denn schließlich will man
sein Geld ja auch so schnell wie möglich erhalten.
Auch
die Kunden, die ihren Rechnungsbetrag bereits durch Vorauszahlung beglichen
haben, haben ein Recht auf ihr Belegexemplar!
Sind
bei der Ausführung eines Anzeigenauftrags irgendwelche Fehler aufgetreten, so
legt man dem Anzeigenkunden am besten gleich ein Schreiben bei, in dem man die
Gründe der Fehlleistung erläutert und einen Lösungsvorschlag macht, ihm z.B.
bei schuldhaftem Verhalten der Redaktion einen Preisnachlaß anbietet.
2.1.6.
Abrechnung
2.1.6.1. normales Verfahren
Zusammen
mit den Belegexemplaren oder bei vereinbarter Vorauszahlung sogar schon früher
erhält der Kunde eine schriftliche Rechnung. Darauf sollte stehen, wer (die
Redaktion oder der Anzeigenleiter als ihr Vertreter) wem (dem Kunden) wofür
(eine Anzeige in der und der Größe in der und der Ausgabe der und der
Zeitung...) wieviel berechnet. Dabei sollten alle vereinbarten Rabatte und
Aufschläge gesondert ausgewiesen werden. Dazu kommt ein Hinweis, daß der
Rechnungsbetrag keine Mehrwertsteuer enthält (mehr dazu in 4.3.). Letztlich
wird noch eine Zahlungsfrist gesetzt, etwa "Der Endbetrag wird bei Rechnungseingang
fällig".
Am
besten schickt man dem Kunden eine numerierte Rechnung, der man ein ebenso numeriertes
Überweisungsformular für das Girokonto der Redaktion beilegt. Solche Formulare
erhält man bei seiner Bank meist kostenfrei, und die Bank druckt auf Nachfrage
auch gerne verschiedene Angaben in das Formular ein. Dem Kunden reicht der numerierte
Durchschlag der Überweisung zusammen mit der Rechnung als Quittung, und anhand
der Nummern, die sich der Anzeigenleiter natürlich aufschreiben muß, kann man
leicht feststellen, welche Anzeigen schon bezahlt sind – so hat man immer den
Überblick.
Diese
Methode des Kassierens klingt zwar aufwendig und kompliziert und erfordert
zudem ein eigenes Girokonto (mehr dazu in 4.2.), aber sie bewährt sich seit
vielen Jahren vor allem im Vergleich zum stümperhaften bis peinlichen
persönlichen Kassieren wohlmöglich noch durch verschiedene Personen, das
letzten Endes immer im Chaos endet.
2.1.6.2. Mahnwesen
Verstreicht
die gesetzte Zahlungsfrist und etwa eine weitere Woche, die man dem Kunden
zusätzlich Zeit lassen sollte, ohne daß Geld auf dem Konto der Redaktion
eingeht, so schickt man dem betreffenden Kunden eine freundliche
"Erinnerung", in der man auf die üblicherweise schlechte finanzielle
Situation der Zeitung hinweist, darauf, wie sehr man auf das Geld angewiesen
ist letztlich auf den gemeinnützigen Charakter der Zeitung – schließlich
braucht man des Kunden Geld ja nur, um entstandene Kosten zu decken, und nicht
als persönlichen Gewinn.
In
dieses erste, juristisch als "1. Mahnung" zu bewertende
Erinnerungsschreiben gehören neben allen Angaben aus der ersten Rechnung auch
deren Datum und Rechnungsnummer und ein Satz wie "Diese Erinnerung wurde
anhand unseres Kontostandes vom soundsovielten soundsovielten erstellt. Wenn
sich Ihre Zahlung und dieses Schreiben kreuzen, dann betrachten sie es bitte
als gegenstandslos". Wenn man es besonders gut machen will, kann wiederum
einen vorbereiteten Überweisungsträger beilegen. Man setzt in diesem Schreiben
dann auch eine neue Zahlungsfrist, die im Ermessen des Anzeigenleiters liegt.
Ein
begleitender Anruf kann Mißverständnisse aus dem Weg räumen, ersetzt jedoch auf
keinen Fall die Schriftform.
Man
sollte in diesem Schreiben weder das Wort "Mahnung" gebrauchen noch
eine Mahngebühr verlangen. Natürlich entstehen einem durch diese Erinnerung
Kosten, aber der Kunde könnte die Bezahlung schlicht aus Versehen vergessen
haben – und wie viele Versehen passieren doch Redakteuren von Schüler- und
Jugendzeitungen, bei denen sie auf die Nachsicht ihrer Kunden angewiesen sind.
Erst
nach vollständigem Verstreichen der im Erinnerungsschreiben gesetzten Frist
plus einer weiteren Woche sollte man eine "2. Erinnerung" absenden,
die getrost "2. Mahnung" heißen darf. Zur Deckung des Verzugsschadens
darf und sollte man – damit der Kunde sich solch späte Bezahlung nicht zur
Gewohnheit werden läßt – Mahngebühren (z.B. in Höhe von € 2,50) und Zinsen
(laut BGB in Höhe von vier Prozent seit Fälligkeit der Rechnung) verlangen. Die
"2. Mahnung" sollte immer noch höflich in der Form, wenn auch
wesentlich bestimmter abgefaßt sein, alle Angaben einschließlich der Daten von
Rechnung und "Erinnerung" sowie wiederum einen Satz wie den o.a.
enthalten, falls sich die "2. Mahnung" und der Zahlungseingang
kreuzen, und eine neue Frist setzen.
Falls
auch diese verstreicht, ohne daß der Anzeigenkunde reagiert, schickt man ihm
eine deutliche "3. und letzte Mahnung", in der man auf den Vertrag,
die Rechnung und die beiden Erinnerungsschreiben hinweist, die er als Mahnungen
anzusehen hat. Außerdem sollte man für den Fall weiterer Weigerung, die Anzeige
zu bezahlen, rechtliche Schritte ankündigen – in der Hoffnung, daß die
schlichte Ankündigung schon dafür sorgt, daß man diesen Weg nicht gehen muß.
Wenn
nun wider Erwarten auch diese "3. und letzte Mahnung" fruchtlos
bleibt, gilt es abzuwägen, ob man die rechtlichen Schritte wirklich gehen will.
Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist recht einfach und kostengünstig zu bekommen,
und eigentlich ist es unfair gegenüber den zahlenden Kunden, einen Nichtzahler
davonkommen zu lassen. Andererseits wird man den Kunden für die Zukunft wohl
verlieren – aber was will man mit Kunden, die nicht bezahlen?! Ob es weitere
Gründe gibt, die gegen einen Mahnbescheid sprechen, läßt sich nur in der
konkreten Situation vor Ort beurteilen. Insbesondere bei
"Good-will"-Kunden kann es Umstände geben, die einen bewegen mögen,
Gnade vor Recht ergehen zu lassen.
Der
Mahnbescheid ist auf einem Formular, das man im Schreibwarenhandel bekommt
(Kosten: etwa € 2,-) für ganz Rheinland-Pfalz zentral beim Amtsgericht Mayen zu
beantragen. Von dort bekommt man dann erst einmal eine Rechnung über die
Verfahrenskosten, die man vorlegen muß (bei Streitwerten bis zu € 600,-: € 18,-)
liegen. Dann gibt das Amtsgericht dem Schuldner Gelegenheit zur Stellungnahme.
Widerspricht er binnen zwei Wochen, kann man ein Zivilverfahren beim örtlichen
Gericht einleiten, widerspricht er aber nicht, so erhält man einen
vollstreckbaren Titel über den Rechnungsbetrag, die Kosten der Mahnungen und
des Mahnverfahrens nebst Zinsen, mit dem man einen Gerichtsvollzieher
beauftragen kann. Beim Ausfüllen des Antrags auf einen Mahnbescheid kann man
zur Rechtsantragsstelle beim Gericht vor Ort gehen, dort werden Sie geholfen
;-).
Meistens
wird der Anzeigenkunde jedoch spätestens nach der "1. Erinnerung"
bezahlen, vielleicht sogar mit einem "mea culpa" (lat.: "meine
Schuld").
2.1.7. Leistungsstörungen
Wenn
der Kunde Gründe hat, nicht zahlen zu wollen, so wird er zwischenzeitlich auf
den Anzeigenleiter zukommen und sie nennen. Auch deshalb ist es ratsam,
parallel zur "1. Erinnerung" den Kunden anzurufen und direkt mit ihm
zu besprechen, was ihr zur Verweigerung der Bezahlung der Rechnung treibt.
Grundsätzlich
hat der Anzeigenkunde das Recht, einen angemessenen Teil des vereinbarten
Betrags einzubehalten oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftrag nicht
termingerecht oder fehlerhaft ausgeführt wurde. Rücktritt kommt dabei
eigentlich nur in Betracht, wenn der versprochene Erscheinungstermin verstrichen,
die Zeitung aber noch nicht erschienen ist.
Wenn
Minderung wegen mangelhafter Druckqualität bei einer einwandfreien
Anzeigenvorlage verlangt wird, so kann man sich den gewährten Abzug bei der
Druckerei wiederholen – nämlich als Minderung beim Druckpreis.
In
jedem Fall sollte man bei berechtigt unzufriedenen Anzeigenkunden lieber kulant
sein: es ist allemal besser, jetzt auf einen Teil des Anzeigenpreises zu
verzichten, als in Zukunft auf einen Werbekunden.
2.1.8.
Inserentenkartei
Jeder
gute Anzeigenleiter legt sich eine Kartei oder Datei an, in der er die
verschiedenen (auch potentiellen) Anzeigenkunden verwaltet, die Kontakte mit
ihnen dokumentiert und sie bewertet.
Mit
einer solchen Kundendatei kann man bei Bedarf feststellen, bei welchen Anzeigenkunden
man eine Annonce bekommen könnte, welche man aufgrund alter offener Forderungen
lieber meidet usw.
Außerdem
kann man hier festhalten, wen man wann wieder anrufen soll, wie der
Ansprechpartner heißt usw.
Diese
Inserentendatei ist auch dann ein unbezahlbares Hilfsmittel, wenn ein anderes
Redaktionsmitglied die Anzeigenleitung übernimmt.
2.1.9.
Kleinanzeigen
Neben
den "ordentlichen" Inseraten kann man in jeder Zeitung mit einem
Kleinanzeigenteil, in dem eine Textannonce bis zu einer bestimmten Länge z.B.
pauschal € 2,50 kostet, Geld einnehmen.
Wieviel
da pro Seite zusammenkommt, kann jeder leicht selbst ausrechnen. Man wird
erstaunt sein, wie oft dieser Betrag im Vergleich zu den Preisen
"ordentlicher" Inserate durchaus mithalten kann.
2.2. Verkauf
Für
die Festlegung des Verkaufspreises lassen sich keine festen Regeln aufstellen.
Üblich sind Preise zwischen Pfennigbeträgen und etwa drei Mark, viel mehr
dürfte auch nicht durchsetzbar sein.
Um
das mögliche Einnahmenvolumen durch den Verkauf zu berechnen, multipliziert man
logischerweise den Verkaufspreis mit der Anzahl der Hefte, die nach Abzug aller
kostenlos zu vergebenden von der Gesamtauflage noch übrig bleiben. Ob man diese
Stückzahl dann allerdings auch wirklich verkauft kriegt, ist noch nicht gesagt.
Kostenlos
sollte jeder Anzeigenkunde und jeder Mitarbeiter ein Exemplar bekommen,
außerdem schreibt das Landespressegesetz die Abgabe von Exemplaren an
Bibliotheken und Archive vor – die darf man sich zwar bezahlen lassen, aber
vielleicht ist es ja auch ganz schön, auf diese Weise ein Stück eigenen
Schaffens für die Nachwelt zu hinterlassen. Auch die meisten
Jugendpresseverbände freuen sich über Exemplare für Ihre Archive. Weitere Hefte
sollte man für die Teilnahme an Wettbewerben und Zeitungstauschringen und für
die Werbung weiterer Anzeigenkunden für die kommende Ausgabe zurückbehalten.
Kein
Anrecht auf ein kostenloses Exemplar haben übrigens Lehrer oder die
Schulleitung, wohlmöglich sogar noch vor Beginn des offiziellen Verkaufs – aber
das ist ein ganz anderes Thema.
2.2.1. Handverkauf
Der
überwiegende Teil des Verkaufs einer Schülerzeitung wird sicherlich auf dem
Schulgelände stattfinden. Wie erfolgreich man hier arbeitet, ist meistens vom
Geschick der Verkäufer abhängig.
Man
kann allerdings versuchen, günstige Umstände zu schaffen, die es den Verkäufern
leichter machen: etwa in dem man eine Genehmigung der Schulleitung erwirkt,
durch die Klassen gehen zu dürfen – darin könnte einer Förderung der Arbeit der
Schülerzeitung liegen, zu der die Schule durch die übergreifende Schulordnung
verpflichtet ist. Aber auch der Verkaufstisch in den Pausen, am Elternsprechtag
oder beim Schulfest erfüllen in aller Regel ihren Zweck.
Um
hier nicht Einnahmen zu verschenken, sollte man außerdem – so traurig das
klingt – auf jeden Fall notieren, wieviel Hefte man wem zum Verkauf überlassen
hat und mit ihm genau abrechnen. Es wäre schön, wenn das nicht nötig wäre, aber
die Erfahrung lehrt, daß man besser darauf besteht.
2.2.2. in Kommission geben
Schülerzeitungen
darf man natürlich auch außerhalb der Schule verkaufen. So kann man sie z.B. in
Buchhandlungen, Ökoläden, bei der Bäckerei um die Ecke der Schule oder wo auch
immer "in Kommission geben", d.h. hinterlassen und gegen Provision
(bei Druckerzeugnissen wie einer jugendeigenen Zeitung meist ein Viertel bis
die Hälfte des Verkaufspreises) verkaufen lassen.
Viele
engagierte Läden werden auch auf die Provision verzichten, wenn man sie auf die
schlechte finanzielle Situation jeglicher ideellen Arbeit hinweist.
Nun
darf man natürlich nicht vergessen, nach einer vorher vereinbarten Frist wieder
vorbeizuschauen und die restlichen Hefte sowie das eingenommene Geld abzuholen.
Und vielleicht kann man bei dieser Gelegenheit ja schon einmal über einen
Anzeige in der nächstem Ausgabe sprechen...
2.2.3. weitere Möglichkeiten
Weitere
Möglichkeiten, den Verkauf zu organisieren, gibt es sicherlich einige. Hier
sind dem Einfallsreichtum der Redakteure keine Grenzen gesetzt.
Aus
der Welt der kommerziellen Zeitschriften kennt man beispielsweise Abonnements.
Warum sollte nicht auch eine Schülerzeitung einzelnen Schülern, Lehrern, ganzen
Klassen oder vielleicht gutverdienenden Ehemaligen ein Abonnement anbieten,
vielleicht sogar zum Gutverdienenden-Ehemaligen-Sonderpreis (die taz spricht da
von Soli-Abo).
2.3.
Zuschüsse & Spenden
Nicht
vergessen sollte man auch noch Spenden und Zuschüsse, die sowohl Schüler- wie
auch Jugendzeitungen erhalten können. Welche Möglichkeiten hier offen stehen,
hängt stark von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Schülerzeitungen
haben (entsprechend der übergreifenden Schulordnung) ein allerdings nicht
besonders konkretes Recht auf Unterstützung durch die Schule in Form von
Geräten und Materialien. Was das nun genau heißt, ist Verhandlungssache vor
Ort. Unter "Geräte und Materialien" ließe sich doch auch der
kostenlos Druck in der Schuldruckerei verstehen, oder...? Oder man vereinbart,
daß das Büromaterial über die Schule beschafft wird und nicht bezahlt zu werden
braucht, oder das die Redaktion das Telefon der Schule benutzen und ihre Briefe
von der Schule frankieren lassen kann. Das gibt der Schule übrigens kein Recht,
die Telefonate mitzuhören oder die Briefe zu lesen – beides ist sogar richtig
verboten und wird, falls es zur Anzeige gebracht wird, hart bestraft.
Neben
der Schule selbst gibt es in aller Regel auch noch die Schülervertretung, den
Elternbeirat und den "Verein der Freunde der Soundso-Schule", die die
Schülerzeitung vor allem bei größeren Anschaffung wie einem Computer, einem
Drucker oder einer Kamera unterstützen können.
Bei
Jugendzeitungen von Verbänden oder Organisationen können ähnliche Möglichkeiten
der Unterstützung bestehen; auf jeden Fall sollte man sich hier einmal genau
erkundigen und nichts unversucht lassen.
Jenseits
schulischer Zusammenhänge gibt es z.B. noch Stiftungen und die öffentliche
Hand, die einen bei besonderen Vorhaben unterstützen können. So ist ein
Redaktionswochenende mit gemeinsamer Übernachtung z.B. in einer Jugendherberge
natürlich ein Seminar zur politischen Jugendbildung und wird als solches sowohl
auf kommunaler als auch auf Landesebene von den Jugendämtern gefördert. Welche
Unterstützung z.B. das Stadt- oder Kreisjugendamt vor Ort sonst noch gewähren
kann, erfährt man am besten bei einem persönlichen Gespräch. Wenn man dort
allerdings gesagt bekommt, eine Schülerzeitung sei eine Schulveranstaltung und
deshalb nicht als Jugendarbeit förderungsfähig, ist der Gegenüber nicht auf dem
neuesten Stand: Schülerzeitungen sind seit 1996 keine Schulveranstaltungen mehr!
2.3.1. Förderverein
Einen
eigenen Förderverein für die jugendeigene Zeitung zu gründen ist wohl eher eine
Idee für Jugend- denn für Schülerzeitungen, denn bei ersteren ist das Bedürfnis
nach einem formales Gerüst viel größer. So kann ein solcher Förderverein als
Herausgeber auftreten, Vertragspartner der Anzeigenkunden und der Druckerei
sein oder auch ein Girokonto unterhalten.
Neben
persönlichen Bekannten kann man versuchen, Personen des öffentlichen Lebens wie
Abgeordnete, Ratsmitglieder oder hauptberufliche Journalisten als Mitglieder zu
gewinnen, und so das Ansehen der Zeitung in der Öffentlichkeit steigern. Quasi
nebenbei versorgt man sich mit regelmäßigen Einnahmen in Form von
Mitgliedsbeiträgen.
Informationen,
wie man so etwas aufzieht, erhält man für den Anfang beim Vereinsregister des
Amtsgerichts und beim Finanzamt.
2.4. weitere
Einnahmen
Natürlich
gibt es für Jugend- und Schülerzeitungen auch noch andere Möglichkeiten, Geld
zu machen, die man grob in zwei Gruppen einteilen kann: die, bei denen die
Zeitung zum Instrument wird, und die von der Zeitung völlig unabhängigen.
Zur
ersten Gruppe zählen der Verkauf von Schuldevotionalien wie T-Shirts,
Tragetaschen oder Aufklebern, aber auch von Schülerkalendern, Postern oder
Technik. Das alles ist natürlich mit einem gewissen unternehmerischen Risiko
verbunden und bewegt sich rechtlich in einer Grauzone, aber jedenfalls die
Aufkleber mit dem Motiv der Schule haben sich schon zum Verkaufsschlager
entwickelt...
In
die zweite Gruppe fallen z.B. die Organisation kultureller Veranstaltungen oder
einfach einer Disco. Detailliert darauf einzugehen, wie so etwas von statten
gehen kann, würde jedoch den Rahmen dieses Textes sprengen.
3. Ausgaben
Es
gibt vielfältige Ausgaben für Jugend- und Schülerzeitungen. Welche genau
aufgebracht werden müssen, ist von Zeitung und Zeitung verschieden.
Auf
alle Fälle braucht man die Übersicht über die Gesamtsumme der Ausgaben, in die
alle Ausgaben einfließen, die im individuellen Fall anstehen. Dazu gehören
"Stückkosten" – das sind Kosten, die mit einer konkreten Ausgabe der
Zeitung zusammenhängen, wie z.B. der Druck – genauso wie "Fixkosten" –
das sind Kosten, die unabhängig von einer konkreten Ausgabe entstehen, wie z.B.
die Gebühren für das Konto oder der Mitgliedsbeitrag für den
Jugendpresseverband. Wenn pro Jahr nur eine Ausgabe erscheint, zählen zu deren
Gesamtkosten auch alle Fixkosten dieses Jahres, erscheinen zwei Ausgaben,
teilen sich die Fixkosten auf beide auf usw.
Für
die Ausgabenvorausberechnung der Finanzplanung setzt man nun für jeden Posten
einen möglichst realistischen, im Zweifelsfall eher zu hoch als zu niedrig
geschätzten Wert an, und addiert die Beträge. Dabei darf man z.B. die
Mehrwertsteuer beim Druckpreis nicht vergessen, die viele Druckereien in ihren
Preislisten nicht einrechnen.
Zum
Endergebnis addiert man noch die sogenannte "freie Finanzspitze" in
Höhe von bis zu 25 Prozent (!) für Ausgaben, mit denen man zu diesem Zeitpunkt
noch nicht rechnen kann. Wird dieses Geld hinterher wirklich nicht benötigt,
führt man es der Rücklage (siehe 4.6.) zu.
3.1. Druck
Die wohl größte Ausgabe, die die meisten Zeitungen
tätigen müssen, ist der Druck.
Sein
Preis und seine Effektivität (entspr. der Qualität) lassen sich jedoch durch
ein geschicktes Verhalten der Redaktion günstig beeinflussen.
3.1.1. Faktoren des Druckpreises
Der
Druckpreis wird von verschiedenen Faktoren beeinflußt:
3.1.2. Auswahl einer Druckerei
Bei
der Auswahl seiner Druckerei sollte man sich nicht auf die erstbeste verlassen,
sondern intensiv Preise und Leistungen verschiedener Druckereien miteinander
vergleichen. Dazu recherchiert man in Frage kommende Druckereien, Listen hierzu
u.a. mit besonders auf Schülerzeitungen spezialisierten Druckereien gibt es bei
der Jugendpresse Deutschland.
Dann
läßt man sich von diesen kostenlos und unverbindlich die Preisliste zusammen
mit einem Probedruck (z.B. einer anderen Schülerzeitung) auf dem gleichen
Papier, das man auch selbst verwenden will, schicken. Anhand dieses
Ansichtsexemplars kann man die Qualität abschätzen. Natürlich wird die
Druckerei ein qualitativ möglichst gutes Produkt ihres Hauses schicken, weil
sie den Auftrag ja bekommen will. Wenn der spätere Druck aber die Qualität des
Musters nicht erreicht, kann man Preisnachlaß verlangen, weil die Qualität des
Muster eine zugesicherte Eigenschaft des Drucks dieser Druckerei ist.
Weitere
Kriterien zur Auswahl der Druckerei können die Lieferfrist, die von zwei Tagen
bis zu mehreren Wochen reichen kann, und die Entfernung zur Druckerei sein, da
man bei Druckereien in der Nähe die oft erheblichen Transportkosten sparen
kann.
Bei
Schülerzeitungen besteht manchmal auch die Möglichkeit, die Zeitung in der
Schuldruckerei oder beim Schulträger, z.B. der Stadt- oder Kreisverwaltung,
umsonst oder zum Selbstkostenpreis drucken zu lassen.
Auf
gar keinen Fall jedoch sollte man auf gute Druckqualität verzichten, denn sie
lockt Käufer wie Anzeigenkunden, und sichert auch in finanzieller Hinsicht das
Bestehen der Zeitung. Deshalb gilt: Weniger als gut ist zu teuer!
3.1.3. Druckauftrag
Genau
wie mit den Anzeigenkunden schließt die Redaktion auch mit der Druckerei einen
Vertrag, in dem der genaue Druckauftrag formuliert wird.
Für
diesen Vertrag gilt alles, was auch für den Anzeigenvertrag gesagt wurde. Man
kann sich viel Ärger ersparen, wenn man sich genau an die im Vertrag
festgelegten Vereinbarungen hält und in diesem genau angibt, was wie worauf bis
wann für wieviel gedruckt werden soll, und dabei alle Besonderheiten
berücksichtigt.
Im
Zeitalter des Desktop Publishing (DTP), also der Druckvorlagenerstellung am PC,
die in den meisten Redaktionen Einzug gehalten hat, muß man eigentlich nicht
mehr darauf hinweisen, daß man Vergrößerungen und Verkleinerungen selbst (wenn
nicht am PC, dann eben in einem Copyshop an einem guten (z.B. Laser-)Kopierer)
vornehmen sollte, da die Druckereien oft glauben, sich hier ein Zubrot
verdienen zu müssen. Auch das frühe heikle Thema der Rasterungen hat sich dank
Digitalkameras und Scannern heute weitgehend erledigt.
3.1.4. Bezahlung der Druckerei
Beim Bezahlen des Drucks gibt es verschiedene
Möglichkeiten.
Als
erstes kann man jeder Zeitung nur wünschen, daß sie genug Geld auf der hohen
Kante hat, um den Druck vorlegen zu können.
Viele
Druckereien, darunter insbesondere die auf Schülerzeitungen spezialisierten,
haben auch Verständnis dafür, wenn man ihre Rechnung erst einige Zeit nach
Auslieferung der Exemplare bezahlt. Wenn dadurch jedoch der Preis in die Höhe
schnell (solch dubiose Geschäftspraktiken gibt es wirklich) oder –
intelligenter aufgebaut, aber im Prinzip das gleiche – beachtliche Rabatte
verloren gehen, sollte man sich lieber nach einer anderen Möglichkeit umsehen.
So
kann man versuchen, die eigenen Anzeigenkunden seinerseits mit einem
großzügigen Rabatt, der in der Kalkulation bedacht wurde und der Zeitung
deshalb nicht weh tut, zur Vorauszahlung zu bewegen. Man bekommt zwar immer
wieder erzählt, daß die Inserenten da nicht mitmachen würden, weil sie immer
erst ein Belegexemplar sehen wollen würden, aber wenn man nur mit einem
entsprechenden Rabatt lockt, bricht so manche Front zusammen – insbesondere,
wenn man den Anzeigenkunden zudem noch vertraglich zusichert, daß sie bei
schuldhafter Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrags durch die Redaktion ihr
Geld zurückbekommen.
Sollte
man dadurch nicht genügend Geld zusammenbekommen, um die Druckrechnung
vorzustrecken, kann man versuchen, einen Privatier wie z.B. engagierte Eltern
oder Lehrer zu finden, die einem den noch fehlenden Betrag zinslos zu leihen.
Klar, daß sich die Redaktion verpflichtet, diese Schulden abzuarbeiten, falls
mit der Rückzahlung etwas schief gehen sollte.
Oder
– aber das ist wirklich die allerletzte Möglichkeit – mit der Bank sprechen, ob
man das Redaktionskonto zu diesem Zweck für eine begrenzte Zeit überziehen
darf.
3.1.5. schlechter Druck
Wenn
die Druckerei Mist gemacht hat – was besonders bei den preislich recht
günstigen Sofortdruckereien manchmal vorkommt –, stehen einem die gleichen
Rechte auf Minderung und Wandelung zu, die auch die Anzeigenkunden einem selbst
gegenüber haben (siehe 2.1.7.).
Wenn
die Druckerei sich nicht kulant zeigt und einem Preisnachlaß in den
Dimensionen, die sich die Redaktion vorstellt, zustimmt, geht man am besten zur
Schiedsstelle der Handwerkskammer. Hier wird man über seine Mittel und
Möglichkeiten beraten, und das Wort dieser Schiedsstelle wiegt bei der
Druckerei schwer.
3.2. weitere Ausgaben
Neben
dem Druck wird bei Schüler- oder Jugendzeitungen für eine Vielzahl von Dingen
Geld ausgegeben.
Welche
Posten das jeweils sind, ist von Zeitung zu Zeitung unterschiedlich. Da gibt es
zum Beispiel:
Außerdem
freut sich jeder Redakteur, wenn er nach vollbrachtem Verkauf einer Ausgabe auf
Redaktionskosten Eis- oder Pizzaessen gehen darf.
3.2.1. Finanzordnung
Die
Redaktion sollte sich grundsätzlich darüber einig werden, welche Kosten sie
übernimmt, und welche die Redakteure als ihr "Privatvergnügen" aus eigener
Tasche zahlen sollen. Das Ergebnis sollte man in einer
"Finanzordnung" festhalten, damit jeder genau weiß, woran er ist.
Es
wäre wohl übertrieben, wenn die Zeitung dem Musikredakteur die CDs für seine
Kritiken bezahlt, aber das der Layouter alle Tintenpatronen oder
Tonerkartuschen für seinen Drucker selbst zahlen soll, ist andererseits zuviel
verlangt.
In
jedem Fall sollte diese Auszahlungen nur eine Person vornehmen, und diese
sollte das Geld auch erst herausgeben, wenn ihr die betreffenden Quittungen
übergeben worden sind.
4. Organisation
4.1. Buchführung
Die
Dokumentation der finanziellen Vorgänge, kurz "Buchführung", ist ein
geheimnisumwittertes Kapitel. Dazu kommt, daß sie nicht wirklich Spaß macht,
denn sie besteht im wesentlich im sortieren und abheften von kleinen Zetteln,
die oft auch noch so klein sind, daß man sie, um sie abheften zu können, auf
einen größeren Zettel kleben muß – tolles Freizeitvergnügen... Beides sorgt
dafür, daß hier oft geschlampt wird.
Dabei
ist es eigentlich ganz einfach: man sammelt alle Quittungen, Kontoauszüge und
anderen Unterlagen, die Einnahmen oder Ausgaben belegen. Für Einnahmen und
Ausgaben, für die es keinen solchen Beleg gibt (z.B. Kopien an öffentlichen
Kopierern, Telefonate an Telefonzellen, Fahrtkosten bei Fahrten mit dem eigenen
Auto) schreibt man selbst einen sogenannten "Eigenbeleg" – einen
Zettel, auch dem Datum, Zahlungsgrund und Betrag stehen und der von einem
selbst unterschrieben wird.
Regelmäßig
setzt man sich hin und sortiert alle Belege nach dem Datum. Dann nimmt man ein
Kassenbuch (kriegt man im Schreibwarenhandel) oder ein altes Schulheft oder
eine Excel-Tabelle oder im Notfall auch eine Rolle Klopapier und notiert in
dieser Reihenfolge für jede Einnahme oder Ausgabe in fünf Spalten folgendes:
Hat
man alle Einnahmen und Ausgaben notiert, addiert man beide Spalten und zieht
das Ergebnis der Ausgaben vom Ergebnis der Einnahmen ab. Die Differenz (die
auch negativ sein kann), entspricht der Veränderung gegenüber dem Bestand bei
der letzten Buchführungssession. Addiert (der letzte Bestand und die aktuelle
Differenz) ergeben sie den aktuellen Bestand. Dieser muß dem Gesamtbetrag des
wirklich vorhandenen Geldes (Bargeld plus Kontostand) entsprechen. Tut er das nicht,
hat man sich verrechnet, Belege vergessen o.ä. Dann geht die Sucherei los, und
die ist die eigentliche Freude bei der Buchführerei...
Zuletzt
nimmt man einen Schnellhefter oder Ordner, schreibt auf jeden Beleg die ihm im
Kassenbuch zugeordnete laufende Nummer und heftet ihn in dieser Reihenfolge ab.
Eigentlich kein Hexenwerk, oder?!
4.2. Konto
Jede
Jugend- oder Schülerzeitung braucht ein eigenes Konto. Gemeint ist damit kein
Sparbuch, sonder ein Girokonto. Bei den allermeisten Bank und Sparkassen gibt
es die für Jugendliche kostenlos – warum also nicht auch für jugendeigene
Medien.
Wenn
die Bank oder Sparkasse mitspielt, sollte man das Konto auf den Namen der
Zeitung einrichten, das erspart die Änderung der Kontonummer, wenn ein
natürlicher Kontoinhaber wechselt. Eigentlich aber dürfte die Bank nichts dagegen
haben, seit die Schülerzeitungen keine Schulveranstaltungen mehr sind.
Zeichnungsberechtigt
sein sollten der Anzeigenleiter und weitere Redaktionsmitglieder, die aller
Voraussicht nach noch einige Zeit zur Redaktion gehören werden. Oft wird zur
gemeinsamen Zeichnungsberechtigung mehrerer geraten, aber die Praxis lehrt, daß
dies meist zum Ritus verkommt. Außerdem kann man anhand der Kontoauszüge in
jedem Fall jede Kontobewegung nachvollziehen und einen Übeltäter zur
Rechenschaft ziehen.
4.3. Steuern
Um
Steuern muß sich eine Schüler- und Jugendzeitung in aller Regel keine Gedanken
machen, denn hier gelten hohe Freibeträge:
Bei
der Umsatzsteuer, die auch Mehrwertsteuer genannt wird, fällt unter die
sogenannte Kleinunternehmerregelung, wer im vergangenen Jahr nicht mehr als
netto € 17.500,- umgesetzt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr
als € 50.000,- umsetzen wird. Dann muß der "Kleinunternehmer", als
der die Schüler- und Jugendzeitung in diesem Fall gilt, keine Umsatzsteuer
erheben – darf diese also auf seinen Rechnungen auch nicht ausweisen (!) – und
darf auch keine Vorsteuer abziehen. Dies ist um so günstiger, je höher die
Gesamteinnahmen von Endverbrauchern sind – im Falle von Schüler- und
Jugendzeitungen also die Verkaufseinnahmen. Aber selbst wenn es rechnerisch ein
paar Euro günstiger werden könnte, am Vorsteuerabzug teilzunehmen, sollte man
es wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands lieber lassen. Wer
allerdings einmal umsatzsteuerpflichtig wird, sollte wissen, daß Herstellung
und Vertrieb von Schülerzeitungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz in
Verbindung mit Nr. 49 a der Anlage zum Umsatzsteuergesetz dem ermäßigten
Steuersatz von sieben Prozent unterliegen.
Bei
der Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von € 24.500,- im Jahr, und zwar nicht
bezogen auf den Umsatz, wie bei der Umsatzsteuer, sondern sogar bezogen auf den
Gewinn. Etwas komplizierter ist es bei der Körperschaftssteuer: liegt der
Umsatz über € 30.678,- im Jahr, so muß der Gewinn abzüglich eines Freibetrags
von € 3.835,- versteuert werden. Wer diese Freibeträge knackt, ist sicherlich
keine Schüler- oder Jugendzeitung mehr und kann sich im übrigen bestimmt auch
einen richtigen Steuerberater leisten.
Weiterhin
gibt es noch die Möglichkeit, sich vom Finanzamt als "gemeinnützig"
anerkennen lassen, dann gelten für die Herausgabe der Zeitung andere,
großzügigere Regelungen, weil sie einen sogenannten Zweckbetrieb darstellt.
Diese Anerkennung ist mit einem gewissen Aufwand verbunden: man braucht eine
Satzung, die gewisse Auflagen erfüllen muß, und man muß seine Buchführung der
vergangenen Jahre offenlegen. Grundsätzlich können sowohl Schüler- wie auch
Jugendzeitungen diese Anerkennung erhalten, da es sich bei ihren Redaktionen um
sogenannten "Nicht eingetragene Vereine" handelt. Nähere
Informationen erteilt das örtliche Finanzamt.
4.4. kommerzielle Jugendzeitungen
Wer
nun nach der Lektüre dieses Textes auf die Idee gekommen sein sollte, eine
kommerzielle Jugendzeitung zu machen, die sowohl Spaß und inhaltlichen Anspruch
rüberbringt als auch Kohle einfährt, dem kann nur abgeraten werden.
Der
Vergleich zeigt, daß diejenigen Jugendzeitungen, die mit dem Ziel gemacht
wurden, Geld damit zu verdienen, in aller Regel den schlechtesten Eindruck
hinterlassen. Wenn der Spaß an der Sache fehlt, merkt das der aufmerksame Leser
ganz schnell am Produkt.
4.5. Notlagen
Wenn
es einer Redaktion wirklich einmal finanziell hochgradig "dreckig"
geht, so kann sie sich an die in 2.3. genannten potentiellen Zuschuß- und
Spendengeber wenden.
Auch
der Kontakt zur Jugendpresse Deutschland ist in einem solchen Fall ratsam: wenn
dort auch vielleicht nicht immer direkt weitergeholfen werden kann, hat man
vielleicht doch ein paar Tips parat.
4.6. Rücklagenbildung
Für
eine Schüler- oder Jugendzeitung ist es immer sinnvoll, ein gesundes
Finanzpolster zu haben, das (Faustregel) die komplette Entwicklung und den
Druck einer Ausgabe abdecken kann. Das hilft einem, falls man mal eine Ausgabe
in den Sand gesetzt hat oder die Redaktion z.B. Opfer eines Anzeigenboykotts
wird.
Diese
Rücklage läßt sich aus den Gewinnen bilden, die zurückbleiben, wenn alles
sorgfältig geplant und durchgeführt wurde und keine unvorhergesehenen
Ereignisse aufgetreten sind.
Man
kann den Gewinn aber auch zur Anschaffung von Geräten wie Computern und Zubehör
oder einer Kamera verwenden, wozu allerdings nur in den seltensten Fällen der
Gewinn einer einzelnen Ausgabe reichen dürfte.
Last
not least kann man in guten Zeiten auch an die Jugendpresse Deutschland
spenden, damit diese mit dem Geld z.B. andere notleidende Redaktionen
unterstützen kann. Wenn das nämlich nie einer tut, kann auch keiner darauf
hoffen, etwas zu bekommen, wenn er mal etwas braucht.
5. Schlußwort
Eine
Jugend- oder Schülerzeitung finanziell gesichert über die Runden zu bringen,
ist sicherlich kein Pappenstiel.
Wenn
man jedoch mit genügend Vorsicht und Ausdauer – und ohne allzuviel tierischen
Ernst – daran geht, kann es sogar richtig Spaß machen. Gerade ein ständiger
Überblick über die jeweilige finanzielle Situation spart einem so manche
schlaflose Nacht, die die Beinahe-Bankrotteure unter den Anzeigenleitern Jahr
für Jahr verbringen.
Erfolgsentscheidend
ist dabei auch, daß die Redaktion den Anzeigenleiter mit den Finanzen nicht
alleine läßt. Im beidseitigen Interesse sollte er regelmäßig, mindestens aber
nach jeder Ausgabe über alle finanziellen Transaktionen berichten, Kassenbuch
und Belegordner vorlegen und vortragen, wie die anderen Redakteure ihn bei
seiner Arbeit zukünftig noch besser unterstützen können.
Die
Finanzgeschichten gehören nun einmal zum Jugendpresse-"Business" –
und abschrecken lassen sollte man sich von ihnen nun wirklich nicht.